AGB DIENSTLEISTUNGEN
Christian Ertl
Ressavarstrasse 33
8230 Hartberg
E-Mail: office@ertl-service.at
Telefon: +43 3332 66 110
Unternehmen: Denkmal, Fassaden und Gebäudereiniger
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
UID-Nr.: ATU56830335
Registernummer: 23068s
Register Ort: Landesgericht für ZRS Graz
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Mitglied bei: WKO Steiermark Denkmal, Fassaden und Gebäudereinigung
Berufsrecht/Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichts-/Gewerbeordnung: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Berufsbezeichnung: Meisterbetrieb
Tätigkeitsbereich: Dienstleistung, Verkauf und Technisches Service
Geschäftsführer/Inhaber: Christian Ertl
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen; sowie sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2.1 Dienstleistung
Alle angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Reinigungsgeräte und Maschinen enthalten sofern sie nicht extra ausgewissen wurden. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulage, die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Die gesetzlichen Feiertage sind in der Monatspauschale berücksichtigt und werden daher nicht gutgeschrieben. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und unentgeltlich. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der Bestätigung durch die paritätische Kommission oder einer gleichwertigen Bestätigung anzupassen.
2.2 Reparatur
Die Preise für Service, Montage und Reparaturen sind Nettopreise. Sie richten sich nach dem aktuellen Stundensatz. Reparaturen werden bis zu einem Betrag von € 1000,- exkl. MwSt. ohne die Rücksprache mit dem Kunden realisiert. Übersteigen die Kosten der Reparatur den Betrag von € 1.000,- exkl. MwSt., so wird der Kunde vor der Durchführung einer Reparatur darüber informiert. Lehnt dieser die Reparatur ab, wird eine Überprüfungspauschale in der Höhe von € 200,- exkl. MwSt. verrechnet. Wird an einem Produkt kein Fehler festgestellt, oder resultiert der vermeintliche Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, wird ebenfalls eine Überprüfungspauschale in der Höhe von € 200,- in Rechnung gestellt.
Der Vertrag für die Dienstleistung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sofern sie nicht extra ausgewissen wurden. Im Falle einer Kündigung ist diese mittels eingeschriebenen Brief 1 Monat vor Vertragsende bekannt zu geben. Bei Sondereinigungen wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, umgehend gemeinsam mit unserem zuständigen Sachbearbeiter eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaigen Mängel, Schäden etc. sofort festzustellen. Später behauptete Mängel und Schäden können nicht zur Kenntnis genommen werden. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben wurden. Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen. Eventuelle Reklamationen über Nichtleistungen der Monatsarbeiten müssen sofort, jedoch spätestens bis zum 4. eines Folgemonats bei uns gemeldet werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn:
a) über das Vermögen des Auftraggebers das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist;
b) Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der Auftraggeber diese zu vertreten hat;
c) der Auftraggeber
– Handlungen gesetzt hat, um dem Auftragnehmer in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern für den Auftragnehmer nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;
– unmittelbar oder mittelbar Organen des Auftragnehmer, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.
Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt in diesem Falle zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu welchem der Auftragnehmer vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat.
Die Haftung von Ertl GmbH für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher iSd KSchG gilt der Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden. Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus. Ertl GmbH haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter (mit Ausnahme von Erfüllungsgehilfen der Ertl GmbH) oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Wir haftet nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages in seinen Bestandteilen, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vor-schriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
7.1 Dienstleistungen
Gewährleistungsansprüche sind – bei sonstigem Verlust – unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistung unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich oder vor Ort, im Beisein unseres Sachbearbeiters aufzuzeigen. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z. B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden; eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden, wie Ertrags- und Verdienstausfall. Regressansprüche Dritter oder Verlust von Goodwill, besteht nicht. Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages zu. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert des Einzelschlüssels geleistet.
7.2 Reparatur, Service, Leih.- und Neugeräte
Ertl GmbH leistet dem Kunden gegenüber Garantie in dem Umfang, in dem vom jeweiligen Hersteller Garantie geleistet wird. Bei Neumaschinen leistet wir jedoch höchstens für 1 Jahr Garantie, dass die von Ertl GmbH gelieferten fabrikneuen Maschinen, Geräte und Ersatzteile frei von solchen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Nur im Vertrag ausdrücklich festgesetzte Eigenschaften der Ware gelten als ausdrücklich zugesichert. Die Durchführung der Garantieleistung verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Für ausgetauschte Teile wir Garantie im obigen Sinn für sechs Monate. Die Garantie- oder Gewährleistung des Kunden hinsichtlich innerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte werden in der dem Gerätestandort nächstgelegenen Ertl GmbH-Werkstätten erfüllt. Der Kunde hat das betreffende Gerät an den von uns bekannt gegebenen Ort zur Durchführung der Garantie- oder Gewährleistung zu transportieren und von dort wieder abzuholen. Garantieverpflichtungen an fest installierten oder schwer demontierbaren Geräten werden am Gerätestandort erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf Beistellung von Ersatzgeräten während der Erfüllung der Garantiepflichten. Die Garantieverpflichtungen hinsichtlich außerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte erfüllen wir nur nach Maßgabe besonderer, im jeweiligen Fall zu treffender Einzelvereinbarungen mit dem Kunden, keinesfalls jedoch zu ungünstigeren, als den vorstehenden für im Inland befindliche Geräte, geltenden Bestimmungen.
Der Kunde ist verpflichtet vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine und/oder einer Verwendung des/der gelieferten Ersatzteile/s über die Verwendungsmöglichkeiten des gelieferten Produktes und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, bei Ertl Reinigungstechnik oder einem anderen Fachmann eine entsprechende Einschulung oder fachmännischen Rat anzufordern.
9.1 Fensterreinigungen:
Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Für den vor solchen und ähnlichen bauseits bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen – beispielsweise durch Folien – ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich.
Für beschichtete Fenster wird keine Garantie übernommen.
9.2 Jalousien Reinigungen:
Für verwitterungsbedingte Schäden (Verfärbung, Textilbänder,…) wird keine Haftung übernommen.
9.3 Gefahrenbereiche:
Bei Erstantritt unserem Personal ist der Vorarbeiter durch eine fachkundige Person des Kunden (SFK) auf besondere Gefahrenmerkmale gemäß Arbeitnehmerschutz, sowie allfällige Besonderheiten, auf welche bei der durchzuführenden Dienstleistung Bedacht genommen werden muss, hinzuweisen.
9.4 Entsorgung:
Für die Entsorgung der bei der Dienstleistung anfallenden Reststoffe sind durch den Kunden zu Beginn der Leistungsdurchführung geeignete Behältnisse in ausreichender Menge beizustellen. Für die fachgerechte Entsorgung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ist der Kunde verantwortlich.
Wir haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen). Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
Sämtliche Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt netto ohne Skonto, die laufende Monatsrechnung jedoch spätestens zum Monatsende fällig. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der jeweiligen Bankrate tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche zurückzuhalten oder sich eigenmächtig Gutschriften auf Grund von Mängelleistungen von den verrechneten Summen abzuziehen.
Leih- und Mietgeräte
Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen in Verzug oder verweigert er grundlos die Übernahme des Kaufgegenstandes, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden für jeden angefangenen Kalendermonat des Besitzes bei Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise die höhere Entwertung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen. Ertl GmbH ist – außer gegenüber Verbrauchern iSd KSchG – jedenfalls dazu berechtigt, den Kaufgegenstand unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden ohne gerichtliche Zuhilfenahme auf dessen Kosten nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die vom Kunden hiermit eingeräumte Eigenmacht wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, uns umgehend Zutritt zum Kaufgegenstand zu ermöglichen. Kommt es zu einem vom Kunden zu vertretenden Vertragsrücktritt, so ist dieser verpflichtet, zur Abgeltung des Erfüllungsinteresses an uns als pauschaliertem Schadenersatz mindestens 20% des Kaufpreises zu bezahlen.
Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum von Ertl GmbH geltend zu machen, uns unverzüglich schriftlich zu verständigen und alle Aufwendungen für die Erhaltung des Eigentums zu ersetzen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Weitergehende Leistungen, wie z. B. Reinigungsarbeiten nach Professionisten anlässlich Adaptierungen etc., werden separat verrechnet. Am Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Sanitären Anlagen mit Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier.
Arbeitsunterbrechungen:
Unsere Preise beruhen auf der Annahme, dass die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt werden können. Sind Arbeitsunterbrechungen notwendig, welche nicht in unserem Einflussbereich stehen so werden die Stehzeiten von unseren Mitarbeitern in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, das von uns eingesetzte Reinigungspersonal nicht abzuwerben. Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber eine Vermittlungsgebühr zu begehren, wenn der Auftraggeber oder eine Konzerngesellschaft des Auftraggebers, mit der er rechtlich oder wirtschaftlich unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, mit einem von uns bei Ihm eingesetzten Personal während der Vertragszeit oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Beschäftigungsverhältnis in welcher Form auch immer eingeht, und zwar in der Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern dieses von uns eingesetzten (und übernommenen) Personals.
Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers.
Gerichtsstand ist Hartberg.
Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.